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Wasserschaden und Versicherung

Was Sie jetzt tun sollten, damit Ihre Versicherung den Schaden möglichst problemlos reguliert.

Zahlt meine Versicherung?

Bei Leitungswasserschäden springt häufig eine Versicherung ein: die Wohngebäudeversicherung für Rohre, Wände, Böden und fest verbaute Teile, die Hausratversicherung für Möbel, Geräte und Kleidung. Was genau und in welcher Höhe bezahlt wird, steht in Ihrem Vertrag. Das prüfen wir nicht rechtsverbindlich, wir helfen Ihnen aber, alles sauber zu belegen.

Die 6 wichtigsten Schritte

  1. Wasser stoppen. Hauptabsperrhahn schließen, Sicherung für betroffene Räume ausschalten, wenn Strom nass werden kann.
  2. Schaden sofort melden. Rufen Sie Ihre Versicherung an oder melden Sie online, möglichst am selben Tag. Nennen Sie Ihre Versicherungsnummer.
  3. Fotos und Videos machen. Vom Schaden, von nassen Möbeln und von der Wasserquelle, bevor Sie aufräumen. Laden Sie die Bilder gern direkt bei uns hoch.
  4. Schaden begrenzen. Sie sind verpflichtet, den Schaden klein zu halten, zum Beispiel Wasser aufnehmen und Möbel zur Seite schieben.
  5. Leckage orten und Kosten abstimmen. Wir finden die Ursache, ohne unnötig zu öffnen, und erstellen die Unterlagen für Ihre Versicherung.
  6. Nichts wegwerfen, bevor es dokumentiert ist. Beschädigte Gegenstände erst entsorgen, wenn sie fotografiert sind oder die Versicherung zugestimmt hat.

Das dokumentieren wir für Sie

  • Ort und Ursache der Leckage mit Fotos
  • Feuchtemesswerte vor, während und nach der Trocknung
  • Durchgeführte Arbeiten mit Datum
  • Nachvollziehbare Aufstellung der Kosten

Häufige Fragen

Muss ich die Versicherung vor der Reparatur fragen?

Melden Sie den Schaden zuerst, damit nichts später abgelehnt wird. Dringende Sofortmaßnahmen gegen weitere Schäden dürfen Sie in der Regel trotzdem sofort veranlassen. Fragen Sie im Zweifel kurz nach.

Darf ich mir den Handwerker selbst aussuchen?

Meist ja. Manche Versicherungen empfehlen Partnerbetriebe, Sie sind aber nicht automatisch daran gebunden. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.

Was ist mit der Selbstbeteiligung?

Viele Verträge haben eine Selbstbeteiligung. Sie wird von der Entschädigung abgezogen. Die Höhe finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Entscheidung Ihrer Versicherung.

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